Bayern – Eine umfangreiche Oktobersitzung hat die Vorstandschaft des Floorball Verbands Bayern absolviert. Dabei gab es auch drei Punkte, die sofort Wirkung entfalten.
- Dass Teams ihre Teilnahme an Spieltagen absagen müssen, kann immer wieder passieren. Zuletzt war das aber recht kurzfristig der Fall. Die Folge: Die gastgebenden Mannschaften hatten die Einkäufe für ihren Kiosk bereits erledigt; dazu kamen die Kosten für ungenutzte Hallenstunden. So war die Frage aufgekommen, ob ein Teil der mit einer Absage verbundenen Strafgebühr künftig dafür verwendet werden könnte, den finanziellen Schaden des Gastgebervereins abzumildern. „Schwierig“, fasst Präsident Dominik Moll die Diskussion in der Vorstandschaft zusammen. Schließlich sei schwer zu bemessen, inwiefern genau sich so eine Absage finanziell niederschlage. Fazit: „Die Bewirtung ist Risiko des Ausrichters.“ Eine Kostenerstattung aus den Strafgebühren wurde einstimmig abgelehnt.
- Wenn eine Mannschaft nicht antritt, ist der Strafrahmen in der Gebührenordnung, genauer in GBO 3.2.4, geregelt. „Dieser sollte erhöht werden auf 250 Euro“, trug Daniel Lindner, Vorsitzender der Verbandsspruchkammer (VSK), vorab an die Vorstandschaft heran. Das ermögliche einen Spielraum bei wiederholten Absagen. Die Vorstandschaft war einstimmig dafür, die entsprechende Ordnung ist bereits geändert.
Neuer Wortlaut: „3.2.4 Nichtantritt zu einem Spieltag: 50,- bis 250,- Euro“. - Geändert wurde auch ein Punkt in der Schiedsrichterordnung, nämlich unter SRO 5.5.2: „Da war eine Umformulierung nötig, sodass bei zwei teilnehmenden Mannschaften eines Vereins die vereinseigenen Schiedsrichter nicht die Spielleitung übernehmen können“, erklärt RSK-Chef Markus Fischer. Dazu wurde die Begrifflichkeit „Heimmannschaft“ zu „Ausrichter“ geändert.
Neuer Wortlaut: „5.5.2 Schiedsrichter werden den Verein und nicht den Mannschaften zugeordnet. Deshalb dürfen nur in Ausnahmefällen und im Einverständnis beider beteiligten Vereine, Schiedsrichter dieser Vereine die Partie leiten. In der Liga der U11 und jünger werden die Spiele im Regelfall durch Schiedsrichter des Ausrichters geleitet.“