Neue Saison: Das solltet Ihr wissen, Teil 2

Bayern – Die neue Saison steht vor der Tür und sie hat einige Neuerungen im Gepäck. „Trainer und Verantwortliche müssen sich vertraut machen“, erinnert SBK-Leiterin Barbara Brandmaier an die verschiedenen Ordnungen und Dokumente. Doch auch für alle anderen gibt es wissenswerte Änderungen. Nachfolgend eine kleine Auswahl, Teil 2 (Teil 1 findet Ihr hier).

Schiedsrichter-Qualifikation

Mit welcher Lizenzstufe dürfen Spiele welcher Ligen geleitet werden? Hier wurden Anpassungen vorgenommen, beispielsweise um jungen Unparteiischen einen früheren Einstieg auf dem Großfeld zu ermöglichen. Eine detaillierte Übersicht enthält die Schiedsrichterordnung.
Festgeschrieben ist ferner: Schiedsrichter 1 in Kinderligen (U7/U9/U11) muss mindestens zwei Altersklassen älter als die Spielerinnen und Spieler sein.

Ausrichter stellt Schiedsrichter:

Schon in der Vergangenheit war es bei U9 und U11 so, dass der Ausrichter eines Spieltags auch die Schiedsrichter für alle damit verbundenen Spiele stellt. Das gilt auch weiterhin, allerdings beschlossen die Vereinsvertreter bei der Delegiertenversammlung eine Ausweitung.
Künftig wird so auch bei U13, U15 und U17 verfahren. Allerdings gibt es hier Ausnahmen: Bei Spielen einer Mannschaft des Ausrichters werden Schiedsrichter eines dritten – in diesen Partien also unbeteiligten – Teams angesetzt.

Nachbereitung Spieltage

Ergebnisse müssen künftig bis spätestens 24 Uhr desselben Tages im Saisonmanager eingetragen und die Spieltagsdokumentation bis einschließlich Dienstag unter spieltag@floorball-bayern.de eingegangen sein. Dorthin sind übrigens auch die Antidoping-Zertifikate zu senden, die jeder Lizenzbeantragung in einer Liga ab einschließlich der U17 einzureichen sind.

Diese Anträge gingen bei der Delegiertenversammlung nicht durch:

Keine Mehrheit bei der Delegiertenversammlung fand der Antrag, dass Schiedsrichtern eine Obergrenze für direkt aufeinanderfolgende Einsätze auferlegt wird.

Der Antrag, dass den gastgebenden Vereinen bereits entstandene Auslagen teilweise zurückerstattet werden, wenn es zu kurzfristigen Absagen kommt – angedacht war, einen Teil der Strafen bei Nichtantritt dafür zu verwenden – wurde mangels Durchführbarkeit in der Praxis zurückgezogen.

Dass zur Förderung des GF-Spielbetriebs am selben Tag keine weiteren Spieltage der gleichen Altersklasse oder der darunterliegenden angesetzt werden sollen, wird weiterhin angestrebt. Der darauf abzielende Antrag wurde aber ebenfalls nach einer Diskussion zurückgezogen.

Foto: Rüdiger

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