Bayern – Schon vorher machte sie die Runde, bei der heutigen Delegiertenversammlung des Floorball Verbands Bayern (FVB) war sie dann erwartungsgemäß eine der tiefergreifenden Themen: Die Overage-Regelung, die Floorball Deutschland (FD) zur neuen Saison in den Jugendligen der Landesverbände umsetzen lässt. Barbara Brandmaier, Leiterin der bayerischen Spielbetriebskommission (SBK), erklärt die Feinheiten.
Servus Barbara! Der Begriff Overage-Regelung klingt uns Bayern nicht gänzlich unvertraut, für unsere Mädels setzen wir das ja schon seit Jahren mit guten Erfahrungen um. In der neuen Saison kommt auf Initiative von FD aber nochmal eine bedeutende Änderung auf uns zu, richtig?
Brandmaier: „Servus, das stimmt. Pro Verein und Altersklasse dürfen nun vier Spieler:innen für eine Mannschaft lizenziert werden, die eigentlich schon um einen Jahrgang aus diesem Team herausgewachsen wären. Eben vier sogenannte Overage-Spieler:innen. Ein Beispiel: Die klassischen U13-Jahrgänge sind während der kommenden Saison die in den Jahren 2009/10 Geborenen. Ihr Team darf nun aber auch vier 2008er, also U15-Anfangsjahrgänge, lizenzieren.“
Nun gab es einige Befürchtungen, dass ein Team, zum Beispiel aus der U13, mal schnell den U15-Topscorer seines Vereins anfordert, um ihn am nächsten Spieltag die „Kleineren“ aufmischen zu lassen.
Brandmaier: „Abgesehen davon, dass ich unsere Trainerschaft für so vernünftig halte, dass es zu so etwas nicht kommt, wurde ein Mechanismus eingeführt, der das verhindern soll: Ein:e Spieler:in spielt sich nach 20 Prozent der Spiele, wenigstens aber nach drei Spielen, in der oberen Altersklasse fest. Die genaue Grenze bestimmt die SBK, wenn die Spielpläne stehen. Der Spieler aus deinem Beispiel ist also, sobald er wenige Spiele in der U15 absolviert hat, gar nicht mehr bei der U13 einsatzberechtigt. Soll er länger den Alleinunterhalter in der U13 geben, müsste er also weitgehend auf Einsätze in der U15 verzichten.“
„Overage-Spieler:innen können sich für eine Altersklasse festspielen, Einsätze in der jüngeren Altersklasse sind dann nicht mehr möglich“
Was muss ich als Vereinsvertreter:in tun, um Overage-Spieler:innen einsetzen zu können?
Brandmaier: „Gemeldet werden die Overage-Spieler:innen vor dem ersten Spieltag – nämlich über die Lizenzierung im Saisonmanager, die bitte noch um eine Mail an die SBK ergänzt wird: ‚Das hier sind unsere Overage-Spieler:innen.‘ Eine einmalige Nachmeldung ist dann noch bis 31. Dezember möglich – vorausgesetzt, das Viererkontingent ist noch nicht erschöpft.“
Das klingt jetzt gar nicht so kompliziert. Vermutlich steckt der Teufel aber im Detail, oder?
Brandmaier: „Richtig. Zu klären war beispielsweise, wie sich das bei Spielgemeinschaften verhält. Das Ergebnis: Auch eine SG darf in einer Altersklasse maximal vier Overage-Spieler:innen einsetzen. Unerheblich ist, wie viele Mannschaften ein Verein in einer Altersklasse meldet und um welche Spielform (Kleinfeld/Großfeld) es sich handelt: Ein Verein, viermal Overage pro Altersklasse, die dann eben auf dem Klein- und Großfeld als Overage-Spieler:innen auflaufen.
Für Mädchen und Jungen gelten prinzipiell dieselben Regeln, da werden aber unterschiedliche Wettbewerbskategorien betrachtet, nämlich Junioren und Juniorinnen. Beispiel: Eine Spielerin des U15-Anfangsjahrgangs 2008 wäre als Overage-Spielerin auch für die U13 spielberechtigt – sowohl für die Kategorie Junioren als auch die Juniorinnen. In der einen Juniorenliga, z.B. U15, kann sie sich dahingehend festspielen, dass sie in der anderen Juniorenliga, z.B. U13, nicht mehr spielberechtigt wäre. Genauso kann sie sich in einer U15-Juniorinnenliga festspielen und ist dann für die andere, hier die U13-Juniorinnenliga, nicht mehr spielberechtigt. Sozusagen überkreuz zwischen den Kategorien findet aber kein Festspielen statt: Die Einsätze in einer Juniorenliga sind für die Juniorinnenliga unerheblich und umgekehrt.“
„Chance für einzelne Spieler:innen, aber Vereine müssen Feinheiten beachten.“
Wie wird kontrolliert, ob die Teams die Festspiel-Regelung ordnungsgemäß durchschauen?
Brandmaier: „Der Verein muss an die SBK melden, wenn das Festspielen erreicht wurde. Verpasst er das, droht eine Forfait-Wertung. Wer von der Overage-Regelung Gebrauch machen will, muss auf diese Feinheiten also ganz besonders achten. Alles in allem sollte die Diskussion um vorsätzliche Tricksereien oder versehentliche Nachlässigkeiten aber gar nicht so viel Raum einnehmen. Es geht vorrangig darum, Spieler:innen, die durch die Corona-Saison in ihrer Entwicklung zurückgeworfen wurden, Einsatzmöglichkeiten einzuräumen. Das Ganze richtet sich also nicht an den/die Topscorer:in oder Spieler:innen, die in ihrer Altersstufe leistungsmäßig vorne mit dabei sind. Sondern an solche, die in ihrem eigentlichen Jahrgang sonst vielleicht kaum oder gar nicht zum Zug kämen. Sie könnten das Verpasste also in der jüngeren Mannschaft nachholen.“
Für kleinere Vereine eröffnet sich damit außerdem die Möglichkeit, ihre Teams vollzubekommen, oder? Sie können nun, wenn es in Sachen Spielfähigkeit Spitz auf Knopf steht, aus drei statt aus zwei Jahrgängen schöpfen.
Brandmaier: „Das stimmt. Vielleicht tut das unseren Ligen nach der langen Pause ganz gut. Und womöglich hilft es auch dabei, dass die U17-Großfeldliga endlich wächst. Denn bei der U17 findet die Overage-Regelung ja auch nochmal in besonderer Weise Anwendung.“
Inwiefern?
Brandmaier: „Eigentlich, also ohne Overage-Regelung, käme der Jahrgang 2004 nun aus dem U17- in den Erwachsenenbereich. Die sportlich wichtige Zeit als Junior:innen-Endjahrgang wäre somit fast komplett entfallen. Das ist nicht optimal, weil die Erfahrung zeigt, dass der Sprung zu den Damen bzw. Herren ohnehin sehr anspruchsvoll ist. Aus diesem Grund wird es bei den 2004er:innen auch keine Festspielmechanismus geben. Heißt: Vier 2004er:innen pro Verein können die ganze Saison in der U17 bestreiten. Unabhängig davon, ob sie bei den Herren oder Damen schon viel zum Einsatz kommen oder nicht. Ansonsten gelten für diesen Jahrgang aber dieselben Regeln wie für alle anderen.“
„Sonderregelung für Jahrgang 2004.“
Wird die Overage-Regelung eine Dauereinrichtung oder ist sie ein einmaliger Behelf, der nach einer hoffentlich wieder normalen Saison Geschichte sein wird?
Brandmaier: „Diese Overage-Regelung, wie sie von FD kam, ist nur für die Saison 2021/22. Ab 2022/23 kehren wir in Bayern zu unserem bewährten Modell zurück, wenn nichts dazwischen kommt.“
Zurück zur anstehenden Saison 2021/22: Gibt es da sonst noch Neuerungen?
Brandmaier: „Neu ist, dass wir erstmals eine U15-Großfeldliga ausschreiben, nämlich in Zusammenarbeit mit Floorball Baden-Württemberg. Das war ja schon in der Vergangenheit für die Ligen U17 Großfeld, Damen Kleinfeld und U17 Kleinfeld so und wird dort auch so bleiben. Die Organisation für alle diese vier Ligen liegt dieses Jahr bei uns.“
„Wir schreiben erstmals eine U15-Großfeldliga aus.“
Sind schon weitere Termine bekannt, die die Vereine sich im Kalender eintragen sollten?
Brandmaier: „Da kommen so die üblichen Stichtage auf uns zu. Wie viel Normalität Corona zulässt, da müssen natürlich aber auch wir uns überraschen lassen. Wir planen mal mit einem regulären Saisonstart. Heißt, Meldeschluss in Sachen Teams und Hallenzeiten ist für alle Vereine am 31. Juli; Kompromisse sind da aber möglich. So gegen August wird der Saisonmanager umgestellt. Der Pokalmeldetermin bei Floorball Deutschland ist noch nicht bekannt, die Meldung läuft aber auch direkt zwischen den Vereinen und Floorball Deutschland. Die bayerische SBK ist da nicht involviert.
Die Meldung der aufstiegswilligen Teams beziehungsweise die Info, falls auf Teilnahme bei der Deutschen oder Süddeutschen Meisterschaft verzichtet werden soll, muss bis 10. Januar vorliegen. Für die Süddeutschen Meisterschaften zeichnen sich auch schon Termine ab: Herren Großfeld am 9. und 10. April, Herren Kleinfeld am 14. oder 15. Mai, U17 Kleinfeld am 21. oder 22. Mai, U15 am 2. oder 3. April und U13 am 30. April oder 1. Mai. Wir erinnern zu gegebener Zeit aber nochmal daran und stehen natürlich auch bei Fragen, zum Beispiel zum Thema Overage, zur Verfügung.“